Ihre belgische Krankenkasse sorgt für eine Rückzahlung der Arztkosten und für eine Auszahlung, wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr arbeiten können. Sie sind nicht angemeldet? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Arztkosten:
Die Zahlung der Beiträge an Ihre Sozialversicherungskasse für Selbständige gibt Ihnen einen Anspruch auf die Rüerstattung Ihrer Gesundheitskosten: Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalt, chirurgische Eingriffe, Radiographien, ...
Krankenhausaufenthalt: Ihre Krankenkasse trägt den größten Teil der Kosten. Aber Mehrkosten für Einzelzimmer oder höhere Honorare fallen nicht unter die Standardversicherung. Dafür schließen Sie am besten eine zusätzliche Hospitalisierungsversicherung ab.
Eltern werden: Unterbrechen Sie nach der Entbindung mindestens sechs Wochen Ihre Berufstätigkeit? Dann genießen Sie eine pauschale Kostenbeteiligung.
Arbeitsunfähigkeit:
Sie können durch Ihre Krankheit oder einen Unfall längere Zeit nicht arbeiten? Dann haben Sie Anspruch auf eine Auszahlung ab dem einunddreißigsten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Sie müssen jedoch den beratenden Arzt Ihrer Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen informieren.