Die Form Ihres Unternehmens bestimmt, ob Sie Ihre Gründungsurkunde direkt (OHG, GEN, MUH) oder per notarieller Urkunde (PGMBH, AG, GEN, MBH) erstellen. Auf jeden Fall müssen Sie den Gesellschaftsvertrag, den Finanzplan und das Bankattest Ihres Unternehmens beilegen.
Die Gründungsurkunde reichen Sie innerhalb von 15 Tagen in der Gerichtskanzlei des Handelsgerichts ein, die für eine Veröffentlichung im Staatsblatt sorgt. Erst wenn Sie die Gründungsurkunde einreichen, besteht Ihr Unternehmen und erhält es eine Rechtspersönlichkeit. Das ist wichtig für die Einschränkung Ihrer persönlichen Haftung.
Entscheiden Sie sich für eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Kooperationsgesellschaft? Dann müssen Sie dem Notar einen Finanzplan vorlegen. Der enthält eine detaillierte Übersicht der Einkünfte und Ausgaben, die Sie in den kommenden zwei Jahren erwarten.
Achtung: Sie müssen einen realistischen Finanzplan erstellen. Wenn Sie zu optimistisch sind und unzureichend Kapital einbringen, können Sie bei einem Konkurs innerhalb von drei Jahren persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar gemacht werden.
Das Bankattest beweist, dass Sie ausreichend Kapital in Ihr Unternehmen eingebracht haben. Ohne diesen Beweis dürfen Sie das Unternehmen nicht gründen.