Die Gesetzgebung unterscheidet klar zwischen Gesellschaften und Unternehmen auf eigenen Namen:
Dieser Unterschied hat erhebliche Auswirkungen! Die Besteuerung natürlicher Personen ist in der Regel höher als die Besteuerung von Gesellschaften, und sie steigt mit zunehmenden Einkünften. Die Unternehmensbesteuerung liegt jedoch fest bei 33 %.
Als selbstständiger Unternehmer zahlen Sie Ihre Steuern etwa ein Jahr nach Ende des Geschäftsjahres. Die Steuern für 2008 zahlen Sie also Ende 2009.
Aufgrund dieser Verschiebung erhöht der Fiskus Ihre Steuern zum Zeitpunkt der Zahlung. Um eine solche unangenehme Überraschung zu vermeiden, gibt es eine Lösung: die Steuervorauszahlung. Das Prinzip ist ganz einfach: Sie schätzen Ihre Gewinne pro Quartal, berechnen die darauf zu zahlenden Steuern und überweisen diese bei Fälligkeit an das Finanzamt. Was ist, wenn Sie zu viel gezahlt haben? Dann wird Ihnen die Differenz, und zwar einschließlich der Zinsen, zurückerstattet.
Die Vorauszahlung für die einzelnen Quartale ist jeweils am 10. April, am 10. Juli, am 10. Oktober und am 20. Dezember fällig.
Zusätzlich zur Unternehmenssteuer und der Einkommenssteuer zahlen Sie eine Reihe von Zusatzsteuern. Dazu gehören im Wesentlichen die Gemeindeabgabe, der Krisenzuschlag, die Ökosteuer usw.