Buchführungsvorschriften für alle Selbstständigen

Jedes Unternehmen muss eine Buchhaltung führen. Wie genau Sie all Ihre Transaktionen festhalten, richtet sich nach der Unternehmensgröße. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigen auch nach und nach die Anforderungen an die Buchhaltungsgenauigkeit. Das Gesetz unterscheidet drei Unternehmensformen:

  • kleine Unternehmen: Unternehmen auf eigenen Namen, SNC (Société en nom collectif; dt. ‚Offene Handelsgesellschaft’, OHG) und SCS (Société en commandite simple; dt.‚einfache Kommanditgesellschaft’, EKG) mit einem Jahresumsatz von weniger als 495.787,05 Euro, exklusive Mehrwertsteuer;
  • mittlere Unternehmen: Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, welche mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Jahresumsatz von weniger als 7,3 Millionen Euro, exkl. Mehrwertsteuer
    • Bilanzsumme geringer als 3,65 Millionen Euro
    • im Schnitt weniger als 50 Mitarbeiter
  • große Unternehmen: alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern sowie alle Unternehmen, die nicht unter die Voraussetzungen für mittlere Unternehmen fallen.

 

Kleine Unternehmen: vereinfachte Buchführung

Für ein kleines Unternehmen müssen Sie lediglich:

  • ein Kassenbuch führen, in das Sie sämtliche Einnahmen und Ausgaben mit Angabe der Art der Einnahmen/Ausgaben eintragen;
  • ein Kontobuch führen, in dem Sie sämtliche Eingänge Ihres Bank- bzw. Postkontos festhalten;
  • ein Einkaufsbuch führen, in dem Sie Rechnungen und Gutschriften von Zulieferern aufbewahren;
  • ein Verkaufsbuch führen, in dem Sie Rechnungen und Gutschriften an Zulieferer aufbewahren;
  • eine Jahresinventur der Aktiva, Forderungen, Schulden, Verpflichtungen und der zur Nutzung bestimmten Ressourcen durchführen.

 

Große und mittlere Unternehmen: doppelte Buchführung

Falls Ihr Unternehmen so groß ist, dass eine vereinfachte Buchführung nicht ausreicht, gelten für Sie einige zusätzliche Verpflichtungen:

  • Führen eines Buchsystems, in dem Ihre sämtlichen finanziellen Aktivitäten chronologisch erfasst werden
  • Führen eines Kontensystems entsprechend einem standardmäßigen angepassten Buchungsplan
  • Erstellen eines Inventurbuches, in dem die detaillierte Bestandsaufnahme nach dem Buchungsplan enthalten ist
  • Erstellen einer Jahresabschlussrechnung, inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Sozialbilanz. Diese Jahresabschlussrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Freigabe durch die Hauptversammlung bei der Nationalbank abgegeben werden.