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Steuern und Mehrwertsteuer für (startende) Unternehmer

Ihr übersichtlicher Leitfaden

Welche Steuern zahlen Sie als Geschäftsführer? Und wie sieht es genau mit der Mehrwertsteuer und den entsprechenden administrativen Pflichten aus? In dieser Übersicht entdecken Sie alles, was Sie als (startender) Unternehmer für einen fehlerfreien Mehrwertsteuer- und Steuerparcours benötigen.

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Mehrwertsteuer: Erklärung, Regelungen und Befreiungen

Die Mehrwertsteuer – kurz MwSt. – wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet und ist eine zusätzliche Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Selbstständige müssen sich oft mit der Mehrwertsteuer befassen.

  • Als startender mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer beantragen Sie zunächst eine Mehrwertsteuernummer
  • Danach rechnen Sie die Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen an und führen den Betrag an den Fiskus ab. Sie bekommen also Geld von Ihren Kunden, das Sie nicht behalten dürfen. Wie viel Mehrwertsteuer Sie anrechnen, hängt von der Mehrwertsteuerregelung ab, unter die Sie fallen.
  • Andererseits müssen Sie für Produkte oder Dienstleistungen, die Sie für Ihr eigenes Unternehmen anschaffen, keine Mehrwertsteuer zahlen. Das ist der sogenannte Vorsteuerabzug.
  • Ihre Mehrwertsteuer regeln Sie über eine periodische Mehrwertsteuererklärung.
  • Schließlich können Sie auch eine Mehrwertsteuerbefreiung beantragen, wenn Sie unter einem bestimmten Jahresumsatz bleiben. Prüfen Sie unbedingt sorgfältig, ob eine solche Befreiung auf Sie zutrifft. Jedes Unternehmen hat nämlich andere Voraussetzungen.

Steuern für Selbstständige

Als Selbstständiger bezahlen Sie neben Mehrwertsteuer auch Steuern auf Ihren Umsatz und Ihre Einkünfte, manchmal sogar zusätzliche örtliche Steuern. Diese sogenannten Zuschlagsteuern bezahlen Sie auch als Privatperson, aber die Regeln ändern sich möglicherweise, wenn Sie selbstständig sind.

  • Jeder Selbstständige bezahlt Einkommenssteuer der natürlichen Personen und Gemeindesteuer.
  • Gesellschaften bezahlen außerdem Gesellschaftssteuer.

Abzugsfähige Werbungskosten und Investitionen

Zur Optimierung Ihrer Steuern sollten Sie am besten auch abzugsfähige Werbungskosten berücksichtigen. Kosten, die Ihnen für Ihr Unternehmen entstehen, ziehen Sie nämlich von Ihrem Jahresumsatz ab. Den Restbetrag müssen Sie versteuern. Logischerweise gilt: Je mehr Werbungskosten Sie abziehen, desto weniger Steuern bezahlen Sie.

Achten Sie auf den Unterschied zwischen Werbungskosten und Investitionen. Wir sprechen von Investitionen, wenn es um langlebige, über mehrere Jahre verwendete Wirtschaftsgüter geht, die in der Praxis häufig teurer in der Anschaffung sind.

Die Abschreibung von Investitionen erfolgt über mehrere Jahre, wobei Sie jedes Jahr einen Teil Ihrer Steuern zurückerhalten, bis Ihre Investition vollständig abgeschrieben ist.

Steuern auf Vorteile jeglicher Art

Geschäftliche Anschaffungen, die Sie auch privat nutzen, gelten als Vorteile jeglicher Art und sind eine Form des beruflichen Einkommens. Deshalb müssen Sie sie auch über Ihre Einkommenssteuer versteuern und geben Ihre VJA in derselben Erklärung an.

Diese Steuern berechnet der Fiskus auf der Grundlage der Art Ihres VJA. Manche VJA werden pauschal veranschlagt:

  • Bei einem Firmenwagen hängt der Betrag von der Umweltfreundlichkeit und dem Preis des Fahrzeugs ab.
  • Das Internet wird jährlich pauschal mit 60 € angerechnet.
  • Ein Computer schlägt pauschal mit 180 € pro Jahr zu Buche.

Für andere Vorteile jeglicher Art sind keine Pauschalbeträge vorgesehen. In diesen Fällen untersuchen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Buchhalter, welche Veranschlagung realistisch ist.

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