Um die Sozialversicherung zu nutzen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Diese Verpflichtung hat jeder Selbstständige im Haupt- und Nebenberuf und jedes Unternehmen.
Für jedes Quartal, in dem Sie mindestens einen Tag gearbeitet haben, schulden Sie Sozialversicherungsbeiträge. Diese Beiträge müssen Sie in jedem Quartal vor dem festgelegten Fälligkeitstag am 21. April, 21. Juli, 21. Oktober und 21. Januar zahlen. Sie bezahlen zu spät? Dann erhöhen sich Ihre Beiträge um drei Prozent.
Mit einer Einzugsermächtigung können Sie verspätete Bezahlungen vermeiden.

