Wer muss sich registrieren?
Jeder Selbstständige im Haupt- und Nebenberuf muss sich bei einer Krankenkasse anmelden.
Wer hat Anspruch auf Gesundheitsleistungen?
Jeder Selbstständige, der seine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, hat Anspruch auf Gesundheitsleistungen.
Bisher war der Selbstständige durch die Zahlung seiner Sozialversicherungsbeiträge nur für große Risiken (Hospitalisierung, Entbindungen, Chirurgie, Scanner,…) versichert.
Seit 1. Januar 2008 sind die kleinen Risiken im Sozialstatut des Selbstständigen enthalten. Selbstständige genießen jetzt dieselbe Deckung wie Lohnempfänger.
Worauf habe ich Anspruch?
Ihre Sozialversicherungsbeiträge berechtigen zu:
- Rückzahlung von Krankheitskosten: Arztbesuche, Arzneimittel, Krankenhausaufnahme, chirurgische Eingriffe, Röntgenfotos,…
- Vergütungen bei Arbeitsunfähigkeit ab dem zweiten Monat. Dafür müssen Sie jedoch den beratenden Arzt innerhalb von 28 Tagen informieren.
- Mutterschaftsprämien für die selbstständige oder mitarbeitende Ehefrau, die Mutter wird und ihre selbstständige Tätigkeit sechs Wochen lang unterbricht.
- Mutterschaftshilfe für Selbstständige, die nach der Entbindung wieder die Arbeit aufnehmen, wenn alle Beiträge in den zwei Quartalen vor der Geburt korrekt bezahlt wurden.
Die Höhe der Auszahlungen hängt von Ihrer Familiensituation und Ihrem Berufseinkommen ab. Die Mutterschaftshilfe besteht aus 70 Dienstleistungsschecks, mit denen Sie jeweils eine Stunde Haushaltshilfe kaufen.