Selbstständige müssen selbst für ihre Sozialversicherung sorgen. Die vier Grundverpflichtungen gelten für alle Selbstständigen im Haupt- und Nebenberuf. Nur die Größe der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ist unterschiedlich.
Jeder Selbstständige im Haupt- und Nebenberuf muss sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.
Um die Sozialversicherung zu nutzen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Diese Verpflichtung hat jeder Selbstständige im Haupt- und Nebenberuf und jedes Unternehmen.