Ihre Monatsbeiträge berechtigen zu einem Überbrückungszuschuss für die ersten zwölf Monate nach einem Konkurs. So sorgen Sie dafür, dass die finanziellen Folgen eines eventuellen Konkurses begrenzt bleiben und Sie schnell wieder starten können.
Jeder selbstständige Kaufmann, der in Belgien wohnt und zum ersten Mal in Konkurs geht, hat Anspruch auf Auszahlung aus der Konkursversicherung. Das gilt auch für Mandatare von Konkurs erklärten Unternehmen und Nichtkaufleuten, denen der Richter eine kollektive Schuldenreglung gestattet hat.
Selbstverständlich müssen Sie im Jahr vor dem Konkurs Ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben und dürfen Sie kein Berufs- oder Ersatzeinkommen haben. Sie müssen den Antrag im ersten Quartal nach dem Konkurs oder der Beendigung stellen.
Die Konkursversicherung berechtigt zu:

