Rechtlich ist das Rentenalter auf 65 Jahre festgelegt. Das bedeutet, dass Sie ab Ihrem 65. Lebensalter keinen Anspruch auf Rentenzahlung haben. Zumindest wenn Sie immer korrekt Ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben.
Die Höhe Ihrer monatlichen Rentenzahlung hängt in erster Linie von der Länge Ihrer Laufbahn ab. Eine Laufbahn von 45 Jahren berechtigt zu einer vollständigen Rente. Sie haben nur 40 Jahre gearbeitet? Dann erhalten Sie 40/45 einer vollständigen Rente.
Auch die Höhe der Einkünfte während Ihrer Laufbahn zählt mit. Dass ist auch normal, denn Sie haben Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage dieses Einkommens bezahlt.
Schließlich passt das Gesetz Ihre Monatsrente an Ihre Familiensituation (Familienoberhaupt oder alleinstehend) und an die Höchst- und Mindestbeträge an. Das Ergebnis ist eine monatliche Auszahlung, die zwischen diesen Beträgen liegt:
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Familie |
Alleinstehend |
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Minimum |
890.05€ | 669.92€ |
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Maximum Mann |
1010.64€ | 808.51€ |
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Maximum Frau |
1046.88€ | 815.80€ |
Das Gesetz gestattet, die Laufbahn zu beenden, wenn Sie sechzig sind. Achtung: Für jedes Jahr, um das Sie Ihre Berufslaufbahn verkürzen, zahlen Sie einen Preis von fünf Prozent.
Zum Beispiel: Sie gehen mit Erreichen des 63. Lebensjahres in den Ruhestand? Dann erhalten Sie 10 Prozent weniger Rente.
Ja. Das Gesetz schafft außerdem eine Zwischenform, wobei Sie Ihre Tätigkeiten langsam abbauen und gleichzeitig eine Teilrente erhalten.
Sie möchten diese Kombination nutzen? Dann müssen Sie die folgenden Einkommensgrenzen einhalten: