Alle Einzelheiten über das Recht auf Kindergeld

Worauf habe ich Anspruch?

Als Selbstständiger erhalten Sie kein Kindergeld. Ihre Sozialversicherungsbeiträge berechtigen Sie jedoch zu Kindergeld für Ihre Kinder. Das ist ein wichtiger Unterschied: Ihre Kinder erhalten selbst den Betrag des Kindergelds.

Die Verpflichtung, das Kindergeld auszuzahlen trägt jedoch an erster Stelle der Arbeitgeber eines der beiden Elternteile. Aber wenn weder Vater noch Mutter einen Arbeitgeber haben, wenn also beide Selbstständige sind, greift Securex Integrity ein.

Das Gesetz kennt zwei Formen:

  • Geburtsprämie: eine einmalige Prämie von 1107,80 € für das erste Kind (und für alle Kinder im Fall eines Mehrlings) und 833,49 € für jedes folgende Kind. Jedes adoptierte Kind hat Anspruch auf 1107,80 €
  • Basiszulagen, Waisenzulagen und Zulagen für Invaliden: eine Monatsprämie. Die Prämie pro Kind nimmt ab, wenn Sie mehr Kinder haben.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Ihre Sozialversicherungsbeiträge berechtigen Sie zu Kindergeld und zwar für alle minderjährigen, schulpflichtigen Kinder, die zu Ihrer Familie gehören => CELINE, préciser lien. Darüber hinaus haben Sie auch für alle volljährigen Kinder bis 25 Jahre Anspruch auf Kindergeld, wenn sie:

  • einen Lehrvertrag mit einem Arbeitgeber haben
  • oder Student sind bzw. eine Diplomarbeit vorbereiten
  • beim VDAB arbeitslos gemeldet sind

Behinderte Kinder berechtigen bis zu ihrem einundzwanzigsten Lebensjahr zu erhöhtem Kindergeld.

Änderungen der Familien- oder beruflichen Situation.

Wechselt Ihr Ehepartner die Arbeit? Das könnte für das Kindergeld wichtig sein. Teilen Sie es sofort Ihrem Berater mit. Er teilt Ihnen mit, welchen Einfluss die Veränderung auf Ihr Kindergeld hat.

Auch eine Geburt, Adoption, Ehescheidung oder ein Todesfall in Ihrer Familie hat Einfluss auf Ihr Kindergeld. Ihr Berater bespricht alles mit Ihnen.