Sind Sie bei einer Sozialversicherungskasse gemeldet und bezahlen rechtzeitig Ihre Beiträge? Dann haben Sie Anspruch auf diese Sozialversicherungsleistungen:
Rente: Wenn Sie 65 Jahre oder älter sind, müssen Sie nicht mehr arbeiten. Da Sie Beiträge für die Sozialversicherung bezahlt haben, haben Sie Recht auf eine monatliche Rente.
Kindergeld: Sobald Sie Kinder haben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld aus der Sozialversicherungskasse. Ihre Beiträge an die Sozialversicherungskasse gewähren Anspruch auf eine Geburts- oder Adoptionsprämie, monatliches Kindergeld, erhöhtes Kindergeld für behinderte Kinder oder Waisen und Unterstützung für Kinder von invaliden Selbstständigen.
Konkursversicherung: Ist Ihr Konkurs nicht durch Sie verschuldet und haben Sie korrekt alle Sozialversicherungsbeiträge bezahlt? Sind Sie noch nie in Konkurs gegangen? Dann erhalten Sie bis zu sechs Monate lang eine Auszahlung, um die schwierige Periode zu überbrücken.
Mutterschaftsprämie: Ihre Beiträge berechtigen zu einer Mutterschaftsprämie nach der Geburt Ihrer Kinder, wenn Sie Ihre Tätigkeiten mindestens drei Wochen unterbrechen.