Häufig gestellten Fragen

Welche Kinder haben Anspruch auf Kindergeld?
 

  • alle minderjährigen, schulpflichtigen Kinder, die zu Ihrer Familie gehören.
  • alle volljährigen Kinder bis 25 Jahre, wenn sie:
    • einen Lehrvertrag mit einem Arbeitgeber haben.
    • Student sind bzw. eine Diplomarbeit vorbereiten.
    • beim VDAB arbeitslos gemeldet sind.
  • behinderte Kinder bis zu ihrem einundzwanzigsten Lebensjahr.

 

Welche Kinder geben Anspruch auf Kindergeld?
 

  • alle Ihre Kinder, Enkel, Urenkel, Neffen und Nichten, wenn sie zu Ihrer Familie gehören. Dasselbe gilt für die Verwandten Ihres Ehepartners oder Partners und alle adoptierten Kinder eines der beiden.
  • alle Brüder und Schwestern, die zur Familie gehören - auch Halbbrüder und Halbschwestern.
  • alle Kinder, die der Familie laut richterlicher Entscheidung zugewiesen wurden.
  • alle anderen Kinder, für die der Minister für Soziale Vorsorge eine Ausnahme gewährt hat.
  • Für jedes Kind kann nur einmal Anspruch auf Kindergeld erhoben werden. Kommen verschiedene Berechtigte in Betracht? Dann gilt diese Reihenfolge:
  • Vater, Mutter, Stiefvater, Stiefmutter
  • der Älteste der anderen Berechtigten

 

Was passiert nach der Schulpflicht mit dem Kindergeld?

Ein nicht schulpflichtiges Kind hat Anspruch auf Kindergeld:
 

  • in den Schulferien: Sommer-, Weihnachts- und Osterferien
  • während der Nachprüfungen im Rahmen nicht akademischen Unterrichts
  • in der Wartezeit als arbeitssuchender Schulabgänger
  • wenn es mindestens 17 Stunden pro Woche Unterricht in der Sekundarstufe folgt
  • wenn es in der akademischen Bildung oder bei einem Fernstudium für mindestens 27 Studienpunkte immatrikuliert ist
  • solange es im Sonderschulunterricht gemeldet ist
  • solange es seine Abschlussarbeit vorbereitet (maximal ein Jahr)
  • wenn es in der EU oder den Vereinigten Staaten studiert
  • solange es als Lehrling oder Praktikant weniger als 452,76 Euro pro Monat verdient.

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