Welche Kinder haben Anspruch auf Kindergeld?
- alle minderjährigen, schulpflichtigen Kinder, die zu Ihrer Familie gehören.
- alle volljährigen Kinder bis 25 Jahre, wenn sie:
- einen Lehrvertrag mit einem Arbeitgeber haben.
- Student sind bzw. eine Diplomarbeit vorbereiten.
- beim VDAB arbeitslos gemeldet sind.
- behinderte Kinder bis zu ihrem einundzwanzigsten Lebensjahr.
Welche Kinder geben Anspruch auf Kindergeld?
- alle Ihre Kinder, Enkel, Urenkel, Neffen und Nichten, wenn sie zu Ihrer Familie gehören. Dasselbe gilt für die Verwandten Ihres Ehepartners oder Partners und alle adoptierten Kinder eines der beiden.
- alle Brüder und Schwestern, die zur Familie gehören - auch Halbbrüder und Halbschwestern.
- alle Kinder, die der Familie laut richterlicher Entscheidung zugewiesen wurden.
- alle anderen Kinder, für die der Minister für Soziale Vorsorge eine Ausnahme gewährt hat.
- Für jedes Kind kann nur einmal Anspruch auf Kindergeld erhoben werden. Kommen verschiedene Berechtigte in Betracht? Dann gilt diese Reihenfolge:
- Vater, Mutter, Stiefvater, Stiefmutter
- der Älteste der anderen Berechtigten
Was passiert nach der Schulpflicht mit dem Kindergeld?
Ein nicht schulpflichtiges Kind hat Anspruch auf Kindergeld:
- in den Schulferien: Sommer-, Weihnachts- und Osterferien
- während der Nachprüfungen im Rahmen nicht akademischen Unterrichts
- in der Wartezeit als arbeitssuchender Schulabgänger
- wenn es mindestens 17 Stunden pro Woche Unterricht in der Sekundarstufe folgt
- wenn es in der akademischen Bildung oder bei einem Fernstudium für mindestens 27 Studienpunkte immatrikuliert ist
- solange es im Sonderschulunterricht gemeldet ist
- solange es seine Abschlussarbeit vorbereitet (maximal ein Jahr)
- wenn es in der EU oder den Vereinigten Staaten studiert
- solange es als Lehrling oder Praktikant weniger als 452,76 Euro pro Monat verdient.