Alle Betriebe, die Personal beschäftigen, müssen bei einer Kindergeldkasse angeschlossen sein. Auch wenn kein Mitarbeiter Kinder haben sollte.
Die Anmeldung garantiert die korrekte und pünktiche Auszahlung von Kindergeld an die Kinder der Arbeitnehmer.
Ausnahmen: Arbeitnehmer in der Gastronomie und Diamantenunternehmen, Hauspersonal und Künstler müssen selbst dem Reichsdienst für Kindergeld für Arbeitnehmer beitreten. Für Hafenarbeiter gibt es eine besondere Kasse.
Innerhalb von 90 Kalendertagen nach Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Er lässt die Frist verstreichen? Dann wird Ihr Kunde automatisch Mitglied des Reichsdiensts für Kindergeld der Arbeitnehmer.
Die Kindergeldkasse kann man frühestens nach vier Jahren und mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen wechseln. Ist Ihr Kunde beim Reichsdienst für Kindergeld der Arbeitnehmer gemeldet? Dann darf er bereits am Ende des zweiten Jahres kündigen.
Einer Kasse beitreten: Füllen Sie das Anmeldeformular aus und schicken Sie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags Ihres Kunden an die Kasse.
Nichts. Die monatlichen Arbeitgeberbeiträge finanzieren alle Auszahlungen.

