Alle Betriebe, die Personal beschäftigen, müssen bei einer Kindergeldkasse angeschlossen sein. Auch wenn kein Mitarbeiter Kinder haben sollte.
Ihre Anmeldung garantiert die korrekte und pünktliche Auszahlung von Kindergeld an die Kinder der Arbeitnehmer.
Ausnahmen: Arbeitnehmer in der Gastronomie und Diamantenunternehmen, Hauspersonal und Künstler beitreten. Für Hafenarbeiter gibt es eine besondere Kasse.
Innerhalb von 90 Kalendertagen nach Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Sie lassen die Frist verstreichen? Dann werden Sie automatisch Mitglied der Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer.
Die Kindergeldkasse kann man frühestens nach vier Jahren und mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen wechseln. Sind Sie bei der Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer gemeldet? Dann dürfen Sie bereits am Ende des zweiten Jahres kündigen.
Nichts. Ihre monatlichen Arbeitgeberbeiträge finanzieren alle Auszahlungen.

