Einer Kindergeldkasse beitreten

Muss ich angemeldet sein?

Alle Betriebe, die Personal beschäftigen, müssen bei einer Kindergeldkasse angeschlossen sein. Auch wenn kein Mitarbeiter Kinder haben sollte.

Ihre Anmeldung garantiert die korrekte und pünktliche Auszahlung von Kindergeld an die Kinder der Arbeitnehmer.

Ausnahmen: Arbeitnehmer in der Gastronomie und Diamantenunternehmen, Hauspersonal und Künstler beitreten. Für Hafenarbeiter gibt es eine besondere Kasse.

Wann muss ich beitreten?

Innerhalb von 90 Kalendertagen nach Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Sie lassen die Frist verstreichen? Dann werden Sie automatisch Mitglied  der Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer.

Die Kindergeldkasse kann man frühestens nach vier Jahren und mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen wechseln. Sind Sie bei der Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer gemeldet? Dann dürfen Sie bereits am Ende des zweiten Jahres kündigen.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Einer Kasse beitreten: Sie füllen das Anmeldeformular aus und schicken eine Kopie des Gesellschaftsvertrags Ihres Unternehmens an die Kasse.
  • Die Leistungen Ihres Mitarbeiters melden: in dreimonatlichen Berichten.
  • DMFA-Daten melden: In den dreimonatlichen Sozialversicherungsmeldungen erhält die Kindergeldkasse alle Informationen, die für die Auszahlung der korrekten Kindergelder notwendig sind.

Was kostet die Anmeldung bei der Kindergeldkasse?

Nichts. Ihre monatlichen Arbeitgeberbeiträge finanzieren alle Auszahlungen.